Die Schutzabklärung durch die Stadt Zürich

Im Juni 2021 kauft die Zuger Firma Real Fund One das Grundstück Grundstück LE1374, den “Fallätschegarte”, und informiert, dass bereits im Juli gerodet werden soll und anschliessend ein Bauprojekt mit 54 Eigentumswohnungen geplant sei. Dagegen wehren sich einige Anwohner*innen und gründen die IG Stopp Zerstörung Naturlandschaft in Zürich-Leimbach.

Eine Rodung ist in der Brutzeit der Vögel bis November nicht zulässig, darüber informiert die Stadt die Grundeigentümerin und so kann das Schlimmste vorerst verhindert werden.

Am 02.08.2021 stellt die IG einen Antrag auf Schutzabklärung an die Stadt Zürich und übergibt 440 Unterschriften, die im Quartier innerhalb einer Woche gesammelt wurden. Stadtrat Richard Wolff, Vorsteher des Tiefbau- und Entsorgungsdepartements, TED, schreibt an die IG, dass eine Fachperson von Grün Stadt Zürich das Gelände besichtigt und die geschilderten Naturwerte vorläufig bestätigt hat. Der Stadtrat hat die erforderlichen Massnahmen für vertiefte Abklärungen getroffen. Die Schutzabklärung wird ein Jahr in Anspruch nehmen (Rahmenfrist: 16.8.2021 bis 15.8.2022).

Birdlife und die Grüne Partei Kreis 1 und 2 unterstützen die IG bei den Schutzbemühungen. Diverse Presseartikel erscheinen, ein Kurzfilm wird gedreht und im Januar 2022 ein Informationsanlass für Interessierte aus dem Quartier organisiert.

Die Schutzabklärungen der Fachspezialist*innen vor Ort (zb zu den Fledermäusen uind Nachtfaltern) haben bis Ende April 2022 stattgefunden. Der Schutzentscheid des Stadtrats wird bis Juli 2022 erwartet.

Hinterlassen Sie einen Kommentar